• LLP Partnerschaft

Eine Limited Liability Partnership (LLP) ist eine Personengesellschaft nach britischem Recht. Am ehesten ist sie mit einer deutschen Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter zu vergleichen. Die Gesellschafter können die Geschäftsführung direkt ausüben. Wie bei einer Kapitalgesellschaft müssen sie jedoch nicht auf den umfassenden Haftungsschutz verzichten. Außerdem kann diese Rechtsform auch steuerlich wie eine Personengesellschaft ausgestaltet werden.

Häufig begegnet man dieser Gesellschaftsform im freiberuflichen Sektor, beispielsweise bei Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Architekten (Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft). Nicht nur europäische Rechtsanwälte, die im Herkunftsland einer solchen Gesellschaft ihren Beruf in dieser Rechtsform ausüben, sind in der Lage, sie zu nutzen. Es können auch deutsche Rechtsanwälte im Ausland eine solche Gesellschaft gründen und dann in Deutschland ihren Beruf in dieser Struktur ausüben.

Ein LLP-Konstrukt eignet sich um die Namen von beteiligten Personen oder Direktoren geheim zu halten (mit Offshore-Firmen als eingetragene Partner).

Verantwortungsbereich der Designated Members

Es gibt mindestens 2 ‘Designated Members’ – sie haben mehr Verantwortung, zum Beispiel für die Buchhaltung. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, unbegrenzt normale Member einzutragen.

LLP Vertrag gestalten

Sie sollten einen LLP Vertrag gestalten, der jedes Member bei der Erstellung der LLP einbezieht. Dieser Vertrag setzt fest, wie die LLP geführt wird, inklusive:

  • Wie Gewinne zwischen den Members verteilt werden
  • Wer Entscheidungen zustimmen muss
  • Verantwortung der Members
  • Wie Members die LLP verlassen oder beitreten können

Ein Notar kann Ihnen helfen, den Vertrag zu gestalten oder Sie machen ihn selbst.

Designated Members  müssen:

  • Die Partnerschaft zum Self Assessment mit HMRC anmelden
  • Die Partnerschaft für VAT anmelden, falls Sie erwarten, dass als Jahresumsatz mehr als £82,000 betragen könnte
  • Falls notwendig, einen Auditor ernennt
  • Die Buchhaltung aufbewahrt
  • Ausführen, unterzeichnen und verschicken des Annual Accounts zum  Companies House
  • Einen Annual Return an das Companies House senden
  • Dem Companies House über alle Veränderungen Mitteilung machen, seien es Namen, Adressen oder Members
  • Im Falle einer Schließung für die LLp agieren.

Verantwortung aller Members

 

  • Members müssen ihre Pflichten und gesetzlicher Verantwortung Genüge tun, wie im LLP Vertrag beschrieben.
  • Jedes Member muss sich um seine eigenen Versteuerung kümmern (self assessment HMRC oder ausl. Finanzamt).

 

LLP Partnerschaft

  • 239,00 € *

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