Englische Limited – Ihr Schutzschild vor teuren Abmahnungen in Deutschland
In Deutschland gehören Abmahnungen für kleine und mittelständische Unternehmen, Onlinehändler und Selbstständige leider zum Alltag. Ob Wettbewerbsrecht, Impressumspflicht, Datenschutz oder Markenrecht – ein kleiner Formfehler kann schnell zu hohen Kosten führen.
Mit einer englischen Limited (Ltd.) können Sie Ihr geschäftliches Risiko minimieren und gleichzeitig Ihre private Existenz absichern.
Warum die englische Limited vor Abmahnungen schützt
- Haftungsbeschränkung
Ihre persönliche Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – das Privatvermögen bleibt geschützt.
- Firmensitz im Ausland
Bei einer in England registrierten Limited liegt der Hauptsitz nicht in Deutschland. Dadurch sind Abmahnungen schwieriger durchsetzbar und oft mit höheren Hürden für Abmahner verbunden.
- Internationale Rechtslage
Da die Limited dem britischen Gesellschaftsrecht unterliegt, gelten andere Zuständigkeits- und Zustellungsregeln – das macht den Zugriff für Abmahner komplizierter.
- Schnelle und günstige Gründung
Innerhalb weniger Tage gegründet, ohne hohe Kapitaleinlage – ab 1 GBP möglich.
Typische Abmahnfallen in Deutschland
- Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
- Verstöße gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Wettbewerbsverstöße durch unvollständige AGB oder Widerrufsbelehrungen
- Markenrechtsverletzungen
- Urheberrechtsverstöße im Onlinehandel
Mit einer Limited können Sie viele dieser Risiken abmildern, da Sie nicht persönlich haften und der Firmensitz in einer anderen Rechtsordnung liegt.
Zusätzliche Vorteile der englischen Limited
- Internationales Image – wirkt professionell und global orientiert
- Keine Mindestkapitalanforderung wie bei einer GmbH
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Geschäften
- Flexibilität bei der Unternehmensstruktur
Rechtliche Hinweise
- Auch eine englische Limited muss deutsche Gesetze beachten, wenn sie in Deutschland tätig ist.
- Der Schutz vor Abmahnungen ergibt sich vor allem aus Haftungsbeschränkung und Auslandsbezug – nicht aus völliger Immunität..
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